Verhilft das Urbane Gebiet zu Urbanität?
Verhilft das Urbane Gebiet zu Urbanität?
Die Einführung des Urbanen Gebiets trägt den veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung. Doch was macht ein Urbanes Gebiet nach BauNVO zu einem lebenswerten urbanen Quartier, in dem die verschiedenen Nutzergruppen gleichermaßen profitieren?
„Großstadt ist die Verdichtung von Unterschiedlichkeiten“, befand der Soziologe Georg Simmel Anfang des 20. Jahrhunderts. Das eng verwobene Miteinander von Arbeit und Wohnen war in den Städten schon lange vor Simmels Zeit allgegenwärtig. Handwerksbetriebe, Läden und Wohnungen lagen oftmals im selben Block. Zwar waren die Wege kurz, dafür aber beeinträchtigten Lärm und Emissionen die Stadtbewohner.
Das ist längst Geschichte. Oder besser: war Geschichte. Nachdem die Stadtentwickler sich jahrzehntelang bemühten, störende Gewerbenutzungen aus den Innenstädten zu verbannen und zugleich reine Schlafstädte in den Vororten errichteten, rücken mit der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ die verschiedenen Nutzungen nun wieder zusammen. Den Kommunen ist erlaubt, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Handwerksbetriebe sollen dennoch nicht aus der Innenstadt verdrängt werden.
Gesetzliche Änderungen waren überfällig
Die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) war überfällig. Die Einführung des Urbanen Gebiets 2017 trägt den veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung, ebenso wie die Flexibilisierung der Lärmvorschriften (TA Lärm). Kaum noch ein moderner innerstädtischer Gewerbebetrieb ist laut oder qualmt. Viel zu lange schon waren erwünschte Mischungsverhältnisse zwischen Wohnen und Gewerbe in den Innenstädten nicht diskutiert und abgewogen worden, viel zu lange hatte das Problem der immer monotoner werdenden gewerblich dominierten Innenstädte mit geringen Wohnungsanteilen im Vordergrund gestanden. Auf der anderen Seite galt der absehbare Mangel an Büro- und modernen Produktionsflächen in einigen deutschen Stadtquartieren zu lange nicht ernsthaft als kritische Entwicklung. Dazu kommt, dass die verfügbaren Flächen erschöpft sind und die Zuwanderung in die Städte nicht abreißt. Kurzum: Es bleibt sowieso nur die Nachverdichtung.
Doch was macht ein Urbanes Gebiet nach BauNVO zu einem urbanen Quartier? Mit seinen Vorzügen wie den kurzen Wegen zwischen Wohnung, Arbeit, Nahversorgung und Freizeit, das zugleich die Nachteile minimiert – Lärm, Enge, mangelnde Grünflächen oder Segregation der Bewohner? Denn „Urbanität haftet anscheinend nicht per se an der städtischen Siedlungsform, auch nicht an der großstädtischen“, findet der Stadtsoziologe Walter Siebel und nennt ein Beispiel: Das Ruhrgebiet sei neben New York und Paris zwar die dichteste Kulturlandschaft der Welt. Das garantiere aber trotz der Vielzahl kultureller Einrichtungen noch keine Urbanität; diese sei eben mehr als die bloße Addition einzelner Elemente. Klar ist, dass es nicht die eine Definition von einem urbanen Quartier gibt: Eltern mit Kleinkindern haben andere Erwartungen als ein Student, die Rentnerin, die Nutzer der Büroetagen oder der Betreiber des Hotels.
Nutzungskonflikte werden an der Tagesordnung sein
Zur Bewältigung von Nutzungskonflikten hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Oktober 2017 eine interessante Studie herausgegeben. Dort heißt es: „Für eine nachhaltige […] Stadt- und Innenentwicklung ist es entscheidend, das Nebeneinander der Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen in diesen Bestandsquartieren (stadt-)verträglich und den Verkehr konfliktarm zu gestalten. Das ist kein Selbstläufer.“ Das stimmt, gefragt ist die – standortspezifisch – richtige Mischung. Für die politisch Verantwortlichen wird das zum Kraftakt, der enorme Kompromiss- und Kommunikationsfähigkeit voraussetzt.
Nur eine dezidierte Stadtentwicklung kann für eine Urbanität sorgen, von der die verschiedenen Nutzergruppen gleichermaßen profitieren. Das BBSR schlägt unter anderem die Aufwertung des Gebäudebestandes und öffentlicher Räume für unterschiedliche Nutzungen vor, die Anpassung vorhandener Nutzungen, Neubauvorhaben zur gezielten Ergänzung des Nutzungsspektrums sowie die Entwicklung von Nutzungsprofilen in Teilräumen von Zentren.
Diskurs über lebenswerte Mischung nötig
Eine große Schwierigkeit wird darin liegen, mit dem deutschen Planungsrecht in der BauNVO die gewünschten städtebaulichen Entwicklungen zu stützen und zu fördern. Die zentrale Frage ist: Wie können hoher Flächenbedarf, etwa für Büronutzer, auf der einen Seite und der Wunsch nach kleinteiligen, gemischtgenutzten Quartieren auf der anderen Seite in Einklang gebracht werden? Arbeiten und Leben soll wieder näher zueinander rücken. Dies klingt auf den ersten Blick verlockend. Das Urbane Gebiet darf jedoch nicht nur als Rechtfertigung genutzt wird, Wohnnutzungen in eher gewerblichen Standorten zu etablieren. In aller Tiefe muss sich unsere Gesellschaft immer wieder mit der Frage befassen, welche Nutzungsmischung wir als lebenswert empfinden.
Hinweis: Der Text ist erstmals erschienen im Marktbericht Wohn- und Geschäftshäuser 2018 von Engel & Völkers.
Autor: Andreas Schulten, Vorstand bulwiengesa, Beisitzer im Vorstand der gif e.V. sowie Leiter der Projektgruppe Urbanes Quartier, schulten [at] bulwiengesa.de