Sie möchten eine WG gründen

Schön und schrecklich

Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, die von engagierten Angehörigen und Betreuern selbst gegründet werden, stellen das Idealbild einer selbstverwalteten Wohngemeinschaft dar. Genau so war das Konzept einmal gedacht. Dass es dennoch so selten vorkommt, liegt nicht zuletzt an dem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand, den die Gründung einer solchen Wohngemeinschaft mit sich bringt.

Wer nicht aus eigener Erfahrung mit dem Leben in Wohngemeinschaften vertraut ist, sollte sich auch bewusst machen, dass die Gemeinschaft der gründungswilligen Angehörigen eine Gemeinschaft auf Zeit sein wird: Es wird Bewohner geben, die die Wohngemeinschaft wieder verlassen und nachrückende Angehörige bzw. Betreuer könnten sich als weniger engagiert erweisen als die Personen, mit denen man das Projekt einmal begonnen hat. Wenn Sie zu den Menschen gehören, die vor größeren Aufgaben nicht zurückschrecken und Freude an einem solchen Projekt finden, sollten Sie auf jeden Fall damit beginnen, sich in das Thema einzulesen und sich gute und umfassende Beratung zu holen, möglichst aus mehreren Quellen.

Wozu sollte ich mir Beratung einholen?

Am Besten ist es, mit Menschen in Kontakt zu treten, die selbst schon einmal als Angehörige eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz gegründet haben. Nicht nur, um Tipps und praktische Informationen zu bekommen, sondern auch, um eine genauere Vorstellung von dem Arbeitsumfang dieser Aufgabe zu erhalten. Viele Vereine und sowie staatliche und kommunale Stellen bieten gute allgemeine Informationen über das Konzept von Wohngemeinschaften. Zwar sind sie in der Regel nicht für Gründungswillige gedacht, sondern für Angehörige, die eine bereits bestehende Wohngemeinschaft aussuchen möchten. Dennoch bieten sie einen wertvollen ersten Einblick in die Alltagsgestaltung in einer Wohngemeinschaft, über die Zusammenarbeit mit Pflegediensten und Vermietern.

Gründungswillige sollten sich jedoch zusätzliche Informationen darüber beschaffen, welche Aspekte bei der Auswahl einer Wohnung zu beachten sind. Lage und Gestaltung des Wohnraums sollten nicht nur barrierearm gestaltet sein, sondern insbesondere auch die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz in Bezug auf räumliche Orientierung, Teilhabe am sozialen Leben und am gemeinsamen Alltag und Bewegungsmöglichkeiten berücksichtigen. Eine ausführliche Beratung sollte auf jeden Fall erfolgen, bevor nach einem geeigneten Objekt gesucht wird. In unserer Linkliste haben wir einige mögliche Beratungsstellen für Sie zusammengestellt.

Welche Akteure sollte ich von Anfang an einbinden?

Wenn ein Pflegedienst beauftragt werden soll, ist es sehr sinnvoll, mit diesem schon bei der Wahl und Gestaltung des Objekts ins Gespräch zu kommen. Es ist außerdem ratsam, sich hier an einen Pflegedienst zu wenden, der bereits über Erfahrungen in der Pflege von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften verfügt.

Da viele Eigentümer es als zu aufwändig erachten, Mietverträge mit jedem einzelnen Bewohner einer Wohngemeinschaft zu schließen und zu verwalten, werden Sie sich möglicherweise entscheiden, mit einem Generalmieter wie zum Beispiel der FAW zusammen zu arbeiten. Auch hier empfiehlt es sich, bereits in der Phase der Objektauswahl, zusammenzuarbeiten.

In beiden Fällen profitieren Sie vom Erfahrungswissen der Beteiligten. Wohngemeinschaften sind etwas für Teamplayer! Vom einem Trio aus Angehöriger/Betreuer - Pflegedienst - Vermieter profitieren die Bewohnern der Wohngemeinschaft am meisten, wenn es gut zusammenarbeitet.

Die FAW als Generalmieterin bietet Ihnen:

  • Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Objekt
  • Anbahnung und Verhandlung mit dem Eigentümer
  • Beratung hinsichtlich erforderlicher baulicher Maßnahmen und deren Finanzierung
  • Anmietung der Wohneinheit und Weitervermietung an die einzelnen Bewohner
  • Abschluss von Mietverträgen mit jedem einzelnen Bewohner
  • Bei Bedarf und auf Einladung: Teilnahme an Angehörigentreffen
  • Bei Bedarf: Zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten für Angehörigentreffen
  • Durchführung einer zeit- und personenanteiligen Betriebs-, Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Reparaturen und Instandhaltung im Rahmen der gesetzlichen/vertraglichen Pflichten
  • Auf Wunsch: Bündelung von Versorgungsverträgen für die ganze WG (Strom, Telefon etc.) sowie Anmeldung und Durchführung des Zahlungsverkehrs